Schüler/innen, die neun Schuljahre (vorwiegend an Haupt- und Sonderschulen absolviert haben, unterliegen noch der verlängerten Vollzeitschulpflicht. In Deutschland muss jede/r Schüler/in insgesamt 10 Vollzeitschuljahre absolvieren.
Ausnahme: Beginn eines Berufsausbildungsverhältnisses oder besuch einer weiterführenden Schule (z.B. Realschule, Berufsfachschule, Berufsgrundbildungsjahr)