Ziele:
Organisatorische und inhaltliche Umsetzung der § 106 bis § 113 ( Klassen- und Schulelternbeiräte),
der § 121 bis §126 ( Schülerinnen und Schüler ) und der § 128 bis §132 ( Schulkonferenz ) des Hessischen Schulgesetzes für unsere Schule.
Durchführung von mindestens zwei Sitzungen der Schulkonferenz pro Schuljahr.
Anwendungsbereich und Durchführung:
Entsprechend dem Organisationsplan der Schule liegt die organisatorische und inhaltliche Umsetzung der Mitbestimmungsrechte von Schülern, Lehrern und Eltern beim Schulleiter.
Er übernimmt im Rahmen von „ Delegation und Verantwortung“ diesen Bereich. Er plant sowohl die Sitzungstermine, ist zuständig für die fristgerechten Einladungen, er überwacht die Austeilung der Einladungen und den Rücklauf der Teilnahmebestätigungen.
Weiterhin stellt er die sachgerechte Information der Elternrechte sicher.
Anmerkung:
Grundlage: Hessisches Schulgesetz vom 2. August 2002