Eine aktive, offene und ehrliche Zusammenarbeit der einzelnen Schulgremien untereinander ist Garant einer systematischen und qualitativen Weiterentwicklung unserer Schule und bindet alle Beteiligten in die Meinungsbildungsprozesse ein.

 

An den Entscheidungsprozessen der FDS sind beteiligt:

 

Schulleitung 

Schulleiter, Stellvertreter  und Abteilungsleiter                  

Gesamtkonferenz

Schulleitung, Kollegium und Schulelternbeiratsvorsitzender

Schulelternbeirat 

Vorsitzende:               Jürgen Beck
Stellverterterin:           Monika Kaiser

Schulkonferenz 

Eltern:                       Angelika Fischer

Stellvertreterin:           N.N.

 

Schüler:                      Saskia Bauer

                                 Hans-Peter Maxeiner

                                 Andreas Neubert

                                

       

Lehrer:                       Dr. Jochen Burggraf

                                 Guido Kingen

                                 Maik Hohlwein 

                                 Christine Walter

                                 Elvira Kleinhans

 

Arbeitgebervertreter:    Manfred Roßbach

 

Arbeitnehmervertreter: Sascha Treml

 

Schulleiter:                 Karl Jung

 

                      

Personalrat

Vorsitzende:             Stefan Laux

Stellvertreter/-in:          

weitere Mitglieder:     Alexander Geiberger

                               Jonas Dormagen

                               Guido Kingen

                               Frank Donecker

                              

Schülervertretung

Schulsprecher:              Saskia Bauer

                                                       

Ziele:

 

Organisatorische und inhaltliche Umsetzung der § 106 bis § 113 ( Klassen- und Schulelternbeiräte),

der § 121 bis §126 ( Schülerinnen und Schüler ) und der § 128 bis §132 ( Schulkonferenz ) des   Hessischen Schulgesetzes für unsere Schule.

Durchführung von mindestens zwei Sitzungen der Schulkonferenz pro Schuljahr.

 

 

 

Anwendungsbereich und Durchführung:

 

Entsprechend dem Organisationsplan der Schule liegt die organisatorische und inhaltliche Umsetzung der Mitbestimmungsrechte von Schülern, Lehrern und Eltern beim Schulleiter.

Er übernimmt im Rahmen von „ Delegation und Verantwortung“ diesen Bereich. Er plant sowohl die Sitzungstermine, ist zuständig für die fristgerechten Einladungen, er überwacht die Austeilung der Einladungen und den Rücklauf der Teilnahmebestätigungen.

Weiterhin stellt er die sachgerechte Information der Elternrechte sicher.

 

 

Anmerkung:            

 

Grundlage: Hessisches Schulgesetz vom 2. August 2002

 

 

 

 

Verantwortungsmatrix aus QM-Handbuch